Niedersachsen Course - Platzregeln
- Die Platzgrenze (AUS) ist durch weiße Pfähle gekennzeichnet. Die weißen Pfosten der Elektrozäune kennzeichnen nicht die Platzgrenze. Sie sind unbewegliche Hemmnisse. Es muss nach Regel 24 -2 verfahren werden.
- Unbewegliche Hemmnisse sind Entfernungsmarkierungen, Markierungspfähle, feste technische Einrichtungen, Schutzhütten, Schilder, Bänke, die Steinumrandungen auf den Löchern 2, 3, 4 und 5, alle angepflockten oder angebundenen Anpflanzungen und alle Wege, soweit sie mit künstlicher Oberfläche versehen sind. Es kann nach Regel 24-2 verfahren werden.
- Steine in Bunkern sind bewegliche Hemmnisse. (Regel 24-1)
- Boden in Ausbesserung ist gekennzeichnet durch blaue Pfähle oder weiße Einkreidungen. Alle auf kurz gemähten Flächen (Fairwayhöhe oder kürzer) befindlichen eingeebneten Maulwurfshaufen sind Boden in Ausbesserung. Es kann Erleichterung nach Regel 25-1 in Anspruch genommen werden
- Loch 5: Das Biotop (gekennzeichnet durch grüne Pfähle mit blauer Kappe) ist Boden in Ausbesserung, der nicht betreten werden darf. Kommt ein Ball darin zur Ruhe oder ist darin verloren, muss Erleichterung gemäß Regel 25-1 in Anspruch genommen werden.
- Die Sandflächen zwischen den Bahnen 1 und 18 sind Gelände. Der Schläger darf unter Berücksichtigung von Regel 13-2 aufgesetzt werden.
- Loch 11 (Keilerkopf-Inselgrün):
Kommt ein Ball innerhalb der Grenzen des Wasserhindernisses zur Ruhe bzw. ist darin verloren, so kann der Spieler entweder nach Regel 26- 1a. oder b. verfahren oder alternativ mit einem Strafschlag einen Ball in der Drop-Zone (rechts unten) neu ins Spiel bringen.
- Loch 17:
Kommt ein Ball innerhalb der Grenzen des Wasserhindernisses zur Ruhe bzw. ist darin verloren, so kann der Spieler entweder nach Regel 26- 1a., b. oder c. verfahren oder alternativ mit einem Strafschlag einen Ball in der Drop-Zone (Anfang Fairway) neu ins Spiel bringen.
- Sprengwasserauslässe, die nicht weiter als zwei Schlägerlängen vom Grün entfernt sind, sind unbewegliche Hemmnisse. Es gilt die Musterplatzregel (Anhang I, Teil B Ziff. 5) des Regelbuches, so dass nach Regel 24-2 verfahren werden kann, wenn der Ball des Spielers nicht weiter als zwei Schlägerlängen vom Sprengwasserauslass liegt und sich dieser in der Spiellinie befindet.
Strafe bei Verstoß gegen eine Platzregel:
Zählwettspiel: 2 Strafschläge;
Lochwettspiel: Lochverlust
Sonderplatzregeln werden im Starterhäuschen, im ServiceCenter und im Clubhaus ausgehängt.
Allgemeine Hinweise:
- Sämtliche Entfernungsmarkierungen gelten bis zur Vorderkante des Grüns;
- die Entfernungsweiten auf den Abschlagtafeln gelten bis Grünmitte;
- Die Fahnenposition auf den Grüns hängt am 1. Abschlag aus (Pin-Position).
















